Aufgaben des Gemeindekirchenrates
Die Leitung der Kirchengemeinde obliegt dem Gemeindekirchenrat“, dies bestimmt die Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO). Die Mitglieder, auch Kirchenälteste genannt, gestalten das Gemeindeprofil und tragen Verantwortung für Gemeindearbeit und Gemeindevermögen.
Der Gemeindekirchenrat (GKR) trifft alle wichtigen Entscheidungen über Schwerpunkte des Gemeindelebens und Gottesdienst, Haushalt, Bauaufgaben und Personal. Die Arbeit im GKR bedarf – neben Alltagswissen, beruflichen Fähigkeiten und Gemeindekenntnis – auch der Leitungskompetenz und des besonderen Wissens um kirchliche Ordnungen und Regeln.
Die Kirchenältesten
tragen als geistliche, geschwisterliche Leitung
- die Verantwortung für den regelmäßigen öffentlichen Gottesdienst,
- für die kirchliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
- für die missionarische und diakonische Arbeit.
- Sie engagieren sich im Gemeindeleben
- wirken mit im Gottesdienst,
- sie helfen z.B. bei der Austeilung des Abendmahls und übernehmen die Lesung
- sind für alle Gemeindeglieder ansprechbar
- verwalten das Gemeindevermögen
- klären Schwierigkeiten, z. B. bei Beanstandungen in der Dienstpflicht von Pfarrerinnen und Pfarrern oder anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- entscheiden mit bei der Besetzung der Gemeindepfarrstellen und beschließen den jährlichen Haushaltsplan.