Wenn Sie in die Kirche eintreten möchten, ist dies jederzeit möglich. Dabei gibt es viele Gründe, um in die evangelische Kirche einzutreten. Vielleicht haben Sie den Wunsch, kirchlich zu heiraten, möchten Ihr Kind taufen lassen oder haben Ihren Glauben gefunden und möchten diesen in der Gemeinschaft leben und praktizieren.
Wenn dem so ist oder Sie ein anderer Weg zu uns führt, freuen wir uns, Sie als neues Gemeindemitglied willkommen zu heißen. Wir laden Sie ein, mit unserem Pfarrer Christian W. G. Schultze zu reden. Sie können sich außerdem auf der Website der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) zu einem Wiedereintritt in die evangelische Kirche informieren.
Rufen Sie gerne an und vereinbaren Sie einen Termin oder schauen Sie in unserem Gemeindebüro vorbei.
Gemeindebüro | Pfarrer Christian W. G. Schultze |
Die Kirche ist die Heimat des Glaubens und der Ort, an dem der Glaube gelebt und erfahrbar wird. Die evangelische Gemeinde Schönow-Buschgraben ist somit viel mehr als das Bauwerk. Als Christinnen und Christen schaffen wir in unserer Gemeinde einen Ort der Gemeinschaft, Begegnung, Hoffnung und der Nächstenliebe. Diesen Ort gestalten alle mit ihrer Mitgliedschaft aktiv mit und leisten einen wichtigen Beitrag zum Wirken der evangelischen Kirche sowohl in der Gemeinde als auch in der Gesellschaft.
Von gemeinsamen Gottesdiensten, Gemeindefesten, wichtigen Lebensetappen wie der Taufe und kirchlichen Trauung über Kindergärten und Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäusern und Altenheime bis hin zu einem reichen Freizeit- und Kulturangebot: Die einzelnen Gemeinden gestalten das Gemeindeleben und das gesellschaftliche Miteinander aktiv mit. Ohne den Beitrag der Mitglieder in Form von Kirchensteuer, Kollekten und Spenden wäre dies nicht möglich. Das alles sind bereits einige Gründe für einen Kircheneintritt in unsere Gemeinde für Jung und Alt.
Kommen Sie gerne vorbei oder vereinbaren Sie einen Termin bei unseren Ansprechpartner*innen und werden Sie Mitglied unserer evangelischen Gemeinde Schönow-Buschgraben.
Gemeindebüro |
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Gemeindemitglied werden: Die erste Aufnahme in die evangelische Kirche
Die erste Aufnahme in eine christliche Kirche – als Kind oder als Erwachsene*r – ist in der Regel mit dem Sakrament der Taufe verbunden. Die vollzogene Taufe wird in den Kirchenbüchern der Kirchengemeinde vermerkt, in der die Taufe stattgefunden hat. Die Kirchengemeinde meldet den Vollzug der Taufe an das zuständige Einwohnermeldeamt, sodass auch dort die Kirchenmitgliedschaft vermerkt werden kann.
Die erstmalige Aufnahme in die christliche Glaubensgemeinschaft ohne Taufe ist nicht möglich. Damit ist eine Taufe ohne Kircheneintritt ebenfalls nicht möglich, denn beides bedingt sich gegenseitig. Auf der Seite der EKD finden Sie weiterführende Informationen rund um die Taufe.
Aus der Kirche austreten und wieder eintreten: So geht`s
Wer aus seiner Kirche ausgetreten ist, kann jederzeit wieder in eine Kirche eintreten, ohne deswegen jedoch erneut getauft zu werden: Dies gilt sowohl beim Wiedereintritt in die Kirche, aus der jemand ausgetreten ist, als auch beim Übertritt in eine andere christliche Kirche (Konfessionswechsel). Ein Kircheneintritt nach Austritt ist damit jederzeit möglich.
Der Wiedereintritt bzw. Kircheneintritt können Sie direkt bei uns vor Ort durchführen. Machen Sie hierfür gerne einen Termin in unserem Pfarrbüro.
Die Kirchen der ACK (Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen) erkennen die Taufe gegenseitig an. Das heißt: Wenn Sie beispielsweise in der römisch-katholischen Kirche getauft wurden oder auch in einer zur ACK gehörigen Freikirche, später aber aus Ihrer Kirche ausgetreten sind und dann in die evangelische Kirche eintreten möchten, werden Sie nicht „umgetauft“. – Und so ist das auch im umgekehrten Fall.
In die Kirche eintreten – auch für den Wiedereintritt oder Übertritt – können Sie direkt im Pfarramt der Kirchengemeinde, zu der Sie künftig gehören möchten. Dabei erwartet Sie in unserer Kirchengemeinde Schönow-Buschgraben keine Glaubensbefragung. Wenn Sie aber etwas über Ihre Beweggründe für Ihren Eintritt, Wiedereintritt, Übertritt oder über Ihre Beweggründe für den einstigen Austritt aus der Kirche mitteilen möchten, steht Ihre Pfarrerin oder Ihr Pfarrer vor Ort gerne zum Gespräch zur Verfügung.
Pfarrer Christian W. G. Schultze |
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Der Eintritt in die evangelische Kirche kann ein ganz formaler Akt sein: Sie füllen ein Formular aus und sind damit – neu oder wieder – Mitglied in der evangelischen Kirche. Das Formular für den Kircheneintritt erhalten Sie bei uns vor Ort. Sie können das ausgefüllte Kircheneintritts-Formular auch gerne mitbringen, wenn Sie möchten.
Kircheneintritts-Formular PDF-Download
Wenn Sie es möchten – und nur dann –, wird Ihr Eintritt in die Kirche auch öffentlich der Gemeinde bekannt gegeben, sei es über den Gemeindebrief oder im Gottesdienst. Wenn Sie Ihren Eintritt, Wiedereintritt oder Übertritt in die evangelische Kirche als ein Bekenntnis verstehen, freuen wir uns, diesen Schritt gemeinsam mit Ihnen zu zelebrieren.
Wenn Sie nach weiterführenden Informationen zum Kircheneintritt suchen, finden Sie auf der Seite der EKD ein umfassendes FAQ zum Kircheneintritt.
Wir stehen Ihnen gerne bei allen Fragen zum Kircheneintritt, Wiedereintritt und Übertritt zur Verfügung
Gemeindebüro | Pfarrer Christian W. G. Schultze Tel.: +49 176 316 156 30 |