Zum Gemeindebeirat gehören die Mitglieder des Kirchengemeinderats, die haupt- und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Leiterinnen und Leiter von Ausschüssen und Kreisen und von Einrichtungen der Kirchengemeinde, wie z. B. der Kindertagestätte.
Seine wichtigsten Aufgaben sind die Beratung von grundsätzlichen Fragen des Aufbaus und der Planung der Gemeindearbeit und der Gestaltung von Gottesdiensten und Veranstaltungen, sowie der Gruppenarbeit und der Öffentlichkeitsarbeit. Dazu kann und soll der Gemeindebeirat Empfehlungen an den Gemeindekirchenrat geben.
Der Gemeindebeirat kann in diesen Fragen also nichts beschließen, das übernimmt der Gemeindekirchenrat. Aber er kann diesem Anregungen für dessen Beschlüsse geben. Der Gemeindebeirat ist also ein Gremium, an das sich die Gemeindeglieder wenden können, wenn sie Ideen, Anregungen und Vorschläge für die Vertiefung des Gemeindelebens haben. Er tagt normalerweise 1-2 Mal im Jahr.