Die Leitung der Kirchengemeinde obliegt dem Gemeindekirchenrat“, dies bestimmt die Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO). Die Mitglieder, auch Kirchenälteste genannt, gestalten das Gemeindeprofil und tragen Verantwortung für Gemeindearbeit und Gemeindevermögen.
Der Gemeindekirchenrat (GKR) trifft alle wichtigen Entscheidungen über Schwerpunkte des Gemeindelebens und Gottesdienst, Haushalt, Bauaufgaben und Personal. Die Arbeit im GKR bedarf – neben Alltagswissen, beruflichen Fähigkeiten und Gemeindekenntnis – auch der Leitungskompetenz und des besonderen Wissens um kirchliche Ordnungen und Regeln.
tragen als geistliche, geschwisterliche Leitung
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