Jedes Gemeindemitglied der evangelischen Gemeinde Schönow-Buschgraben ist ein wichtiger Teil unserer christlichen Glaubensgemeinschaft. Deshalb ist es uns wichtig, nicht nur die Feste gemeinsam zu zelebrieren, sondern auch in Zeiten des Zweifels, bei Unzufriedenheit mit der Gemeinde oder Kirche als solche oder sonstiger Bedenken für Sie da zu sein.
Wenn Sie aus der Kirche austreten möchten, treten wir gerne mit Ihnen ins Gespräch und haben ein offenes Ohr für Ihre Beweggründe. Bei uns finden Sie alle wichtigen Informationen zum Kirchenaustritt aus Ihrer Gemeinde: wie Sie aus der Kirche austreten, Ansprechpartner*innen sowie Nachteile und Konsequenzen, die mit einem Kirchenaustritt einhergehen.
Als Gemeindemitglied steht es Ihnen jederzeit frei, sich für einen Kirchenaustritt und damit gegen ein Leben inmitten der Glaubensgemeinschaft Ihrer Gemeinde zu entscheiden. Diesen Schritt bedauern wir zutiefst, respektieren jedoch Ihre Entscheidung, die Sie für Ihr Leben treffen. Als Gemeinde und Lebensbegleiterin möchten wir Sie auch bei diesem letzten Schritt begleiten.
Wenn Sie aus der Gemeinde Schönow-Buschgraben und damit aus der evangelischen Kirche austreten möchten, können Sie dies im zuständigen Rathaus tun. Als Teil des Kirchenkreises Teltow-Zehlendorf erfolgt der Kirchenaustritt aus der Gemeinde durch die Zugehörigkeit zur Evangelischen Landekirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) in Form einer persönlich abzugebenden Erklärung bei Ihrem Amtsgericht bzw. Rathaus.
Vereinbaren Sie für Ihren Kirchenaustritt aus der Gemeinde Schönow-Buschgraben einen Termin im Rathaus und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit:
Ihr Pfarramt bekommt dann in der Regel einige Wochen später eine Mitteilung über Ihren Kirchenaustritt. Ihr PfarrerChristian W. G. Schultze freut sich, wenn Sie, bevor Sie Ihre Entscheidung endgültig getroffen haben, den Kontakt mit ihm suchen und ihm erklären, was Sie zu diesem Schritt veranlasst. Nur so können wir als Gemeinde und damit auch die evangelische Kirche als solche wachsen, Veränderungen vorantreiben und auf die individuellen Bedürfnisse und persönlichen Anliegen unserer Gemeindemitglieder eingehen.
Pfarrer Chistian W.G. Schultze Mobil: +49 176 316 56 30 | |
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Sie sind sich unsicher, welcher Gemeinde Sie angehören? Diese sowie zuständige Ansprechpartner*innen können Sie über die Gemeindesuche der EKD ausfindig machen.
Die evangelische Gemeinde Schönow-Buschgraben freut sich, ihre Gemeindemitglieder als Wegbegleiterin bei den wichtigen Lebensetappen begleiteten zu dürfen. Neben kirchlichen Festen und Gottesdiensten gestalten wir das Gemeindeleben mit unserer Gemeindearbeit und dem sozialen Engagement aktiv mit und schaffen Angebote über die Grenzen der Religion hinaus. Hierzu leistet jedes Gemeindemitglied einen wichtigen Beitrag.
Deshalb sollten Sie sich in jedem Fall bewusst sein, dass Ihr Kirchenaustritt Folgen hat, für Sie selbst und für Ihre Gemeinde. Wer aus der Kirche austritt, gibt damit einiges auf, wie zum Beispiel:
· das Recht auf eine kirchliche Trauung,
· die Möglichkeit, Taufpate bzw. Taufpatin zu werden,
· die Möglichkeit, an kirchlichen Wahlen teilzunehmen,
· das Recht auf eine kirchliche Bestattung.
· Auch eine Taufe trotz Kirchenaustritt ist nicht möglich.
Da von Ihrem Kirchenaustritt gegebenenfalls Ihre nächsten Angehörigen betroffen sind, bitten wir Sie darum, Ihre Entscheidung zum Kirchenaustritt auch mit diesen zu besprechen. Bei Fragen zum Kirchenaustritt stehen Ihnen unsere Ansprechpartner*innen der Gemeinde Schönow-Buschgraben zur Verfügung.
Wenden Sie sich auch gerne an Ihren Pfarrer Christian W. G. Schultze, der sich über das Gespräch mit seinen Gemeindemitgliedern freut und ein offenes Ohr für alle Anliegen hat. Oftmals hilft ein persönliches Gespräch, etwaige Fragen und Bedenken zu klären und womöglich neue Perspektiven und Blickwinkel zu ermöglichen.
Pfarrer Chistian W.G. Schultze Mobil: +49 176 316 56 30 |
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Als Gemeindemitglied profitieren Sie nicht nur von den kirchlichen Angeboten und Dienstleistungen, Sie übernehmen auch Verantwortung. Ohne die Beiträge in Form von Kirchensteuer, Spenden und Kollekten durch Gemeindemitglieder, Mitarbeitende und Freiwillige wäre unsere Kirchengemeinde nicht in der Lage, ihre weit in die Gesellschaft hineinreichenden Aufgaben in dem Maße wahrzunehmen.
Uns ist bewusst, dass in vielen Fällen finanzielle Überlegungen der Grund für einen Kirchenaustritt sind. Hier gilt es jedoch zu bedenken, dass ohne die finanziellen Mittel der Kirchensteuer weder Kirchen noch Gemeindehäuser gebaut oder erhalten und auch keine Pfarrstellen finanziert werden können.
Auch die Angebote der Kirche und der Diakonie sind ohne Kirchensteuermittel nicht möglich. Auch im Einzugsgebiet der Gemeinde Schönow-Buschgraben befinden sich einige Einrichtungen, die Sie oder Ihre Angehörigen vielleicht schon genutzt haben oder aktuell nutzen. So etwa:
· Kindergärten und Kindertagesstätten,
· Krankenhäuser,
· Sozialstationen,
· Seniorenheime,
· Beratungsstellen
· und vieles mehr.
Das Engagement zeigt sich ebenfalls in der vielseitigen Jugendarbeit, Seelsorge, der Seniorenarbeit und einem umfassenden Bildungs-, Kreativ- und Kulturangebot. Dazu gehören beispielsweise der Frauenkreis, Seniorenclub, Wandergruppen und kreative Workshopangebote zum Töpfern, Malen und gemeinsamen Musizieren, welche Jung und Alt über die Grenzen der Religion hinaus nutzen können. In finanzieller Hinsicht lebt die Kirche – und insbesondere kleine Gemeinden wie die unsere – davon, dass viele bereit sind, ihren Beitrag zu leisten.
Jeder Austritt aus der Kirche schwächt nicht nur die Kirche als Institution, sondern auch Ihre konkrete Kirchengemeinde vor Ort. Auch die Evangelische Kirchengemeinde Schönow-Buschgraben bezieht ihre finanziellen Mittel hauptsächlich aus dem Kirchensteueraufkommen. Die Mitgliederzahl einer Gemeinde spielt bei der Zuteilung der Kirchensteuer an die Gemeinden eine entscheidende Rolle. Auch wenn es um die Verteilung oder Einsparung von Pfarrstellen geht, gilt in erster Linie die Mitgliederzahl einer Gemeinde als Kriterium.
Sollten Sie Ihre Kirchengemeinde vor Ort auch nach einem Austritt aus der Kirche finanziell unterstützen wollen, so ist die Kirchgeldspende dafür eine gute Möglichkeit.
Was jedoch schwerer wiegt als alles Finanzielle: Mit einem Austritt aus der Kirche verliert die Kirchengemeinde vor Ort eine Persönlichkeit, die mit ihren Begabungen und Ideen, mit ihrer vielleicht berechtigten und notwendigen Kritik, mit ihren Überzeugungen, mit ihrem Glauben und mit ihren Zweifeln nicht zu ersetzen ist. Eine Persönlichkeit, die, so wie sie ist, für ihre Gemeinde ein Gewinn hätte sein können.
Wir freuen uns über jede Form der Unterstützung! Vereinbaren Sie gerne einen Termin in unserem Pfarrbüro oder kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten vorbei. In einem persönlichen Gespräch finden wir gemein sam eine passende Aufgabe, mit der Sie Einzigartiges für Ihre Mitmenschen leisten und bewegen können.
Gemeindebüro Franziska Offik
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Aus der Kirche austreten und wieder eintreten ist jederzeit möglich. Wir freuen uns über jedes neue Gemeindemitglied, das sich für einen Eintritt in die evangelische Kirche Schönow-Buschgraben entscheidet.
Der erneute Kircheneintritt erfolgt ohne Taufe. Dies gilt sowohl beim Wiedereintritt in die Kirche, aus der jemand ausgetreten ist, als auch beim Übertritt in eine andere christliche Kirche in Form eines Konfessionswechsels. Auch wenn Sie in Ihrer Heimatgemeinde unglücklich sind oder Sie sich unserer Gemeindearbeit verbunden fühlen, ist ein Gemeindewechsel immer möglich.
Alle Infos zum Kircheneintritt in Ihre Gemeinde Schönow-Buschgraben[CO3]
Wenden Sie sich gerne an unsere Mitarbeitenden sowie unseren Pfarrer, die für all Ihre Anliegen ein persönliches, offenes Gespräch bieten.
Gemeindebüro Franziska Offik Andréezwile 23 |
Pfarrer Chistian W.G. Schultze Mobil: +49 176 316 56 30 |